Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Volkshochschule Bad Wurzach (vhs) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vhs-bad-wurzach.de
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Auf der Webseite sind nicht alle PDFs UA-konform. Wir überarbeiten die PDFs aktuell. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, melden Sie dies bitte an: info(at)vhs-bad-wurzach.de. Ebenso fehlen aktuell die Informationen und Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2024 erstellt und basiert auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen weitere bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.
Ansprechpartnerin: Vanessa Fischer
E-Mail: vanessa.fischer(at)bad-wurzach.de
Telefon: 07564/302-110
Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die vhs Bad Wurzach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreihei (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.deDas Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.Stand: 01.10.2025 (Datum der letzten Überprüfung der Erklärung für Barrierefreiheit)
Gender-Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Melden Sie Barrieren
Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte über das rechts stehende Formular.
Im Nachrichtenfeld beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben. Zusätzlich zur Beschreibung bitten wir Sie, den Link zu ergänzen, auf welchem Sie ein Problem oder Mängel festgestellt haben.